Kosten
Privatpatienten
Wenn Sie privat krankenversichert oder beihilfeberechtigt sind, schließen Sie mit mir einen Behandlungsvertrag ab, welcher auch die Honorare für die einzelnen erbrachten Leistungen beinhaltet. Die Rechnungen reichen Sie anschließend bei Ihrem Kostenträger ein und erhalten diese in der Regel erstattet.
Da sich die Konditionen der verschiedenen Tarife unterscheiden, prüfen Sie bitte in Ihrem eigenen Interesse im Vorfeld den Umfang der Kostenübernahme für eine ambulante Psychotherapie. Insbesondere
- wie viele Sitzungen übernommen werden: Gibt es eine maximale Anzahl pro Jahr?
- ob ein gewisser Eigenanteil übernommen werden muss.
Ich bitte Sie weiterhin, dass Sie sich die notwendigen Formulare für die Beantragung der Psychotherapie zuschicken lassen.
Das Honorar wird nach der Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen berechnet (GOP). Hierbei berücksichtige ich die Abrechnungsempfehlungen von Juli 2024 und die Verwendung der entsprechenden Analogziffern.
Selbstzahler
Es besteht die Möglichkeit, die Kosten für eine Therapie selbst zu tragen. Als Selbstzahler sind Sie weder an ein Therapieverfahren noch an eine vorherige Genehmigung der Psychotherapie noch an eine bestimmte Sitzungsdauer oder -frequenz gebunden. Oft verkürzt sich auf diese Weise die Wartezeit bis zum Therapiebeginn. Allerdings sollten Sie mit Kosten von ca. 400 - 500 € pro Monat planen und diese auch über einen gewissen Zeitraum sicherstellen können.
Wenn Sie Ihre Therapie selbst bezahlen, erfährt die Krankenkasse nichts davon und es erfolgt keine Diagnosestellung bei Ihrer Kasse. Allerdings stellt eine Psychotherapie immer eine Heilbehandlung dar – Voraussetzung ist, dass eine krankheitswertige Störung vorliegen muss. Entgegen der landläufigen Meinung hat auch eine Selbstzahler-Psychotherapie zur Folge, dass Sie diese Behandlung, z. B. bei der Gesundheitsprüfung für eine Berufsunfähigkeitsversicherung, trotzdem wahrheitsgemäß angeben müssen.
Im Falle einer Selbstzahler-Behandlung und Beratung erfolgt die Abrechnung auf Honorarbasis ebenfalls nach der Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen.
Die Kosten für selbstgezahlte Behandlungen sind als außergewöhnliche Belastungen i.d.R. steuerlich absetzbar.
Gesetzlich Versicherte
Das Verfahren zur Genehmigung einer Kostenerstattung bedeutet für Sie als Patientin oder Patient einen erheblichen Aufwand. Für mich als Psychotherapeutin erfordert das zum Teil eine erhebliche Flexibilität und Aufwand ohne Vergütung im Vorfeld bei geringer Planungssicherheit. Oder kurz: Ich müsste eine gewisse Kapazität an ambulanten Psychotherapieplätzen über 3 bis 6 Monate frei halten bzw. "on top" planen, ohne zu wissen, ob eine Kostenerstattung genehmigt wird, ob Sie in Widerspruch gehen müssen, etc. Daher biete ich derzeit keine ambulante Psychotherapie für gesetzlich Versicherte im Kostenerstattungsverfahren an. Hierfür bitte ich um Verständnis.
Diagnostik
Auch die ADHS-Diagnostik und die Begutachtung vor bariatrischer Operation werden auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten abgerechnet. Da die von mir angebotenen Untersuchungen eine differenzielle Indikationsklärung und somit eine heilkundliche Tätigkeit darstellen, sind diese Leistungen - wie Psychotherapie auch - umsatzsteuerbefreit.
Nachsorge
Die Kosten für das Nachsorgeprogramm wird durch die DRV Bund oder durch die DRV Westfalen übernommen. Wenn Sie eine Teilnahme wünschen, sprechen Sie bitte während Ihrer Rehabilitationsmaßnahme Ihre Bezugstherapeutin / Ihren Bezugstherapeuten bzw. den Sozialdienst an, damit ein entsprechender Antrag gestellt werden kann. Nach Abschluss der Rehabilitationsmaßnahme ist eine Verordnung nicht mehr möglich.