Praxis für Psychotherapie

Dr. Judith Ruckmann
 




Kosten

Privatpatienten

Wenn Sie privat krankenversichert oder beihilfeberechtigt sind, schließen Sie mit mir einen Behandlungsvertrag ab, welcher auch die Honorare für die einzelnen erbrachten Leistungen beinhaltet. Die Rechnungen reichen Sie anschließend bei Ihrem Kostenträger ein und erhalten diese in der Regel erstattet.

Da sich die Konditionen der verschiedenen Tarife unterscheiden, prüfen Sie bitte in Ihrem eigenen Interesse im Vorfeld den Umfang der Kostenübernahme für eine ambulante Psychotherapie. Insbesondere
  • wie viele Sitzungen übernommen werden: Gibt es eine maximale Anzahl pro Jahr?
  • ob ein gewisser Eigenanteil übernommen werden muss.

Ich bitte Sie weiterhin, dass Sie sich die notwendigen Formulare für die Beantragung der Psychotherapie zuschicken lassen.

Das Honorar wird nach der Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen berechnet (GOP). Hierbei berücksichtige ich die Abrechnungsempfehlungen von Juli 2024 und die Verwendung der entsprechenden Analogziffern. 



Selbstzahler

Es besteht die Möglichkeit, die Kosten für eine Therapie selbst zu tragen.  Als Selbstzahler sind Sie weder an ein Therapieverfahren noch an eine vorherige Genehmigung der Psychotherapie noch an eine bestimmte Sitzungsdauer oder -frequenz gebunden. Oft verkürzt sich auf diese Weise die Wartezeit bis zum Therapiebeginn.

Wenn Sie Ihre Therapie selbst bezahlen, erfährt die Krankenkasse nichts davon und es erfolgt keine Diagnosestellung bei Ihrer Kasse. Allerdings stellt eine Psychotherapie immer eine Heilbehandlung dar – Voraussetzung ist, dass eine krankheitswertige Störung vorliegen muss. Entgegen der landläufigen Meinung hat auch eine Selbstzahler-Psychotherapie zur Folge, dass Sie diese Behandlung, z. B. bei der Gesundheitsprüfung für eine Berufsunfähigkeitsversiche-rung, trotzdem wahrheitsgemäß angeben müssen.

Psychologische Beratung für überschaubare Krisen und Lebensprobleme (keine psychische Diagnose nach ICD) sowie Coaching müssen in jedem Fall selbst gezahlt werden. Im Falle einer Selbstzahler-Behandlung und Beratung erfolgt die Abrechnung auf Honorarbasis ebenfalls nach der Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen.


Die Kosten für selbstgezahlte Behandlungen sind als außergewöhnliche Belastungen i.d.R. steuerlich absetzbar.


Gesetzlich Versicherte
Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten können in meiner Praxis voraussichtlich ab Mai 2026 eine neuropsychologische Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren in Anspruch nehmen.

Aufgrund des langwierigen Verfahrens und des erheblichen Aufwands führe ich derzeit leider keine ambulante Psychotherapie für gesetzlich Versicherte im Kostenerstattungs-verfahren durch. Hierfür bitte ich um Verständnis.